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Mirchel - Ortsplanung fast doppelt so teuer wie geplant
Die Gesamtrevision der baurechtlichen Grundordnung von Mirchel kostet fast doppelt so viel wie ursprünglich geplant. Grund seien Mehrarbeiten aufgrund des revidierten Raumplanungsgesetzes und des neuen kantonalen Richtplans.
Die Gemeindeversammlung von Mirchel hat 2012 für die Gesamtrevision der baurechtlichen Grundordnung, der Ortsplanung bestehend aus Zonenplan und Baureglement, einen Verpflichtungskredit von 50'000 Franken genehmigt. Die Arbeiten starteten im Frühling 2013.
"Wesentliche Bestandteile der Planung sind bereits erstellt", schreibt der Gemeinderat von Mirchel in der Botschaft zur kommenden Gemeindeversammlung. Gemeinsam mit dem Ortsplanungsbüro Panorama AG aus Bern habe man ein räumliches Leitbild erstellt und Planungsinstrumente wie Zonenpläne, ein Baureglement und einen Erläuterungsbericht erarbeitet.
Zusätzliche 45'000 Franken nötig
Da in der Zwischenzeit das eidgenössische Raumplanungsgesetz und der neue Richtplan des Kantons Bern in Kraft traten, sei es einerseits zu Verzögerungen gekommen, andererseits seien deswegen aber auch nachträgliche Änderungen, insbesondere im Bereich "Siedlungsentwicklung nach innen", nötig geworden.
Damit die Ortsplanungsrevision abgeschlossen werden kann, sei eine Erhöhung des Verpflichtungskredits um 45'000 Franken nötig. Die Kosten seien im Finanzplan erhalten und könnten mir den vorhandenen Mitteln finanziert werden, schreibt der Gemeinderat.
Über den Nachkredit können die Stimmberechtigten von Mirchel an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember entscheiden.
[i] Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2017 im Schulhaus Mirchel.
"Wesentliche Bestandteile der Planung sind bereits erstellt", schreibt der Gemeinderat von Mirchel in der Botschaft zur kommenden Gemeindeversammlung. Gemeinsam mit dem Ortsplanungsbüro Panorama AG aus Bern habe man ein räumliches Leitbild erstellt und Planungsinstrumente wie Zonenpläne, ein Baureglement und einen Erläuterungsbericht erarbeitet.
Zusätzliche 45'000 Franken nötig
Da in der Zwischenzeit das eidgenössische Raumplanungsgesetz und der neue Richtplan des Kantons Bern in Kraft traten, sei es einerseits zu Verzögerungen gekommen, andererseits seien deswegen aber auch nachträgliche Änderungen, insbesondere im Bereich "Siedlungsentwicklung nach innen", nötig geworden.
Damit die Ortsplanungsrevision abgeschlossen werden kann, sei eine Erhöhung des Verpflichtungskredits um 45'000 Franken nötig. Die Kosten seien im Finanzplan erhalten und könnten mir den vorhandenen Mitteln finanziert werden, schreibt der Gemeinderat.
Über den Nachkredit können die Stimmberechtigten von Mirchel an der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember entscheiden.
[i] Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2017 im Schulhaus Mirchel.
Autor:in
pd/abu, info@bern-ost.ch
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Erstellt:
25.11.2016
Geändert: 25.11.2016
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