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Reformierte Kirche Worb: Wer ausgeschafft werden soll, kann Asyl erhalten
Die reformierte Kirchgemeinde Worb kann sich vorstellen, in ihren Räumen Kirchenasyl zu gewähren. Ist der Rechtsweg in einem Asylverfahren abgeschlossen und steht eine Ausschaffung bevor, besteht die Möglichkeit zu einer temporären Schutzgewährung.
„Niemand hat Anrecht auf Kirchenasyl“, sagt Kirchgemeinderatspräsident Werner Lüthi. „Wer in einem solchen Fall Kirchenasyl erhält, entscheiden wir nach unseren Kriterien.“ Darüber, welche diese seien, wollte er keine Aussage machen. „Wir entscheiden von Fall zu Fall.“
Die Angelegenheit sei aufgrund eines konkreten Falls diskutiert worden, sagt Lüthi. Welche Entscheidung bei diesem gefällt wurde, wollte er nicht sagen. „In jedem Fall wird der Staat informiert“, sagt er. „Ob die Öffentlichkeit benachrichtigt wird, hängt vom Einzelfall ab.“
In einer Medienmitteilung teilt die Kirchgemeinde mit, das Pfarrteam und die übrigen Mitarbeitenden hätten sich klar bereit erklärt, ein allfälliges Kirchenasyl zu befürworten. Der Verantwortung gegenüber den Schutzsuchenden und den hohen Anforderungen bezüglich derer Unterbringung und Betreuung sei man sich bewusst.
Die Medienmitteilung stützt sich ab auf die Richtlinien der reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. Dort steht, dass es nicht darum gehe, die staatliche Gesetzgebung mit Kirchenrecht auszustechen, sondern darum, den Rechtsstaat beim Wort zu nehmen.
Erstellt:
01.02.2017
Geändert: 01.02.2017
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