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Oberdiessbach - Rekord-Versammlung mit Emotionen: Nein zu Tempo 30
Rekordbeteiligung, viele emotionale Voten, klarer Entscheid: Die ausserordentliche Gemeindeversammlung von Oberdiessbach sagt Nein zur Einführung von Tempo 30 auf den Gemeindestrassen.
331 Stimmberechtigte besuchten die Gemeindeversammlung in der Aula der Sekundarschule: "Es war eine Rekordbeteiligung", sagte Gemeindeschreiber Oliver Zbinden dem Internetportal BERN-OST: "Obwohl das Foyer geöffnet wurde und Zusatzstühle aufgestellt wurden, war jeder Platz besetzt."
Die Versammlung dauerte rund anderthalb Stunden, rund zwei Dutzend Leute ergriffen das Wort, zumeist gegen Tempo 30. Oliver Zbinden: "Es gab viele emotionale Voten, die zum Teil beklatscht wurden."
Der vom Gemeinderat beantragte Verpflichtungskredit von 251'000 Franken für die Einführung von Tempo 30 auf den Gemeindestrassen fand keine Gnade beim Volk: Den 82 Ja-Stimmen standen 235 Nein-Stimmen gegenüber.
Die Hauptargumente gegen die flächendeckenden Tempo-30-Zonnen: Die Massnahme bringt sicherheitsmässig keine Verbesserung, bisherige Fussgängerstreifen fallen weg, zu schnell fahrende Automobilisten werden kriminalisiert, Disziplin und Eigenverantwortung sind der richtige Weg zu mehr Sicherheit im Strassenverkehr.
Die Versammlung dauerte rund anderthalb Stunden, rund zwei Dutzend Leute ergriffen das Wort, zumeist gegen Tempo 30. Oliver Zbinden: "Es gab viele emotionale Voten, die zum Teil beklatscht wurden."
Der vom Gemeinderat beantragte Verpflichtungskredit von 251'000 Franken für die Einführung von Tempo 30 auf den Gemeindestrassen fand keine Gnade beim Volk: Den 82 Ja-Stimmen standen 235 Nein-Stimmen gegenüber.
Die Hauptargumente gegen die flächendeckenden Tempo-30-Zonnen: Die Massnahme bringt sicherheitsmässig keine Verbesserung, bisherige Fussgängerstreifen fallen weg, zu schnell fahrende Automobilisten werden kriminalisiert, Disziplin und Eigenverantwortung sind der richtige Weg zu mehr Sicherheit im Strassenverkehr.
Autor:in
Martin Christen, martin.christen@bern-ost.ch
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Erstellt:
12.03.2013
Geändert: 12.03.2013
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