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Biglen: Botschaft zum Nachkredit liegt noch bis Februar auf

Der Gemeinderat Biglen hat im Dezember 2024 den Nachkredit von 130'000 Franken für das Projekt «Ortsplanungsrevision 2021+» genehmigt. Damit wird der Verpflichtungskredit auf 380'000 Franken erhöht. Grund für die Erhöhung: Die komplizierte Berechnung der Mehrwertabgaben bei Ein-, Um- und Aufzonungen. Der Nachkredit unterliegt dem fakultativen Referendum.

Biglen muss die komplexen Abgaben neu rechnen. Das kostet. (Foto: biglen.ch)

Bereits am 21. Oktober 2020, also vor rund vier Jahren, hat der Gemeinderat Biglen einen Verpflichtungskredit von 250‘000 Franken für die Ortsplanungsrevision 2021+ erteilt. Dieser Beschluss, so heisst es auf der Website der Gemeinde, sei entsprechend publiziert worden. «Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen.»

 

Bis 2026 durchführen

Die letzte Ortsplanungsrevision hatte die Gemeindeversammlung am 26. Juni 2009 genehmigt. Der Planungshorizont betrage rund 15 Jahre, heisst es in der Botschaft. «Anschliessend sollte eine neue Ortsplanungsrevision vorliegen.» Je nach Verlauf müsse man rund fünf Jahre rechnen, bis eine rechtskräftige Ortsplanungsrevision vorliege. «Die Gemeinde Biglen beabsichtigt, die ordentliche Ortsplanungsrevision in den Jahren 2021bis 2026 durchzuführen.»

 

«Hochkomplexe Berechnungen»…

Die Einwohnergemeinde Biglen habe nach der ersten Vorprüfung der Ortsplanungsrevision 2021+ im Frühjahr 2024 die Mehrwertabgabeberechnung aufgegleist. «Dabei stellte sich heraus, dass die Berechnung der Mehrwertabgabe hochkomplex ist», heisst es in der Botschaft der Gemeinde. «Im Kanton Bern existieren für die Gemeinden zudem keine kantonalen Hilfestellungen.»

 

…haben höhere Kosten zur Folge

Weil die Mehrwertabgaben für Einzonungen, Umzonungen und vor allem Aufzonungen neu erhoben und berechnet werden müssen, sei aber mit höheren Kosten zu rechnen. Das Thema gab auch an der Dezember-Gemeindeversammlung zu diskutieren. Am 13. Dezember 2024 hat dann der Gemeinderat den Nachkredit von 130'000 Franken und damit die Erhöhung des Verpflichtungskredites auf 380'000 Franken für das Projekt «Ortsplanungsrevision 2021+» genehmigt.

 

Fakultatives Referendum

Dieser Nachkredit unterstehe dem fakultativen Referendum, teilte der Gemeinderat Anfang Januar mit. Das heisst: Wenn mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten wollen, können sie gegen den Beschluss des Gemeinderates das Referendum ergreifen.

 

[i] Die Akten, insbesondere die Botschaft, liegen noch bis am 10. Februar 2025 während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Biglen öffentlich auf.


Autor:in
Claudia Weiss, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 20.01.2025
Geändert: 20.01.2025
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