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Boll-Sinneringen - Dieter Baumann erster Fachanwalt Erbrecht
Spezialärzte gibt es schon lange, Spezialanwälte bis jetzt aber nicht. Gestern Dienstag nun sind an der Uni Zürich die ersten Titel Fachanwalt SAV verliehen worden. Der erste Fachanwalt Erbrecht ist Notar und Fürsprecher Dieter Baumann
BERN-OST:
Herr Baumann, Sie gehören zu den ersten Anwälten in der Schweiz, welchen am 28. August 2007 an der Universität Zürich der Titel Fachanwalt SAV verliehen worden ist. Um was handelt es sich?
Dieter Baumann:
Was bei den Ärzten bereits seit langem üblich ist, nämlich zertifizierte Fachtitel wie Spezialarzt FMH innere Medizin, Gynäkologie, Dermatologie und viele andere, gibt es bei den Rechtsanwälten nicht. Der Rechtssuchende musste sich bis heute auf vage Empfehlungen oder nicht sehr aussagekräftige Selbstdeklarationen verlassen. Mit der Einführung des in Deutschland schon lange etablierten Titels Fachanwalt wird diese Lücke geschlossen und dem Bedürfnis nach spezialisierter Rechtsberatung entsprochen. Nach beinahe jahrzehntelangen Vorarbeiten konnte der Schweizerische Anwaltsverband in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich im Frühjahr 2006 den ersten Fachanwaltslehrgang im Rechtsgebiet Erbrecht ausschreiben. Weitere Rechtsgebiete werden folgen!
BERN-OST:
Welche Anforderungen werden an den Erwerb des Diploms Fachanwalt SAV gestellt?
Dieter Baumann:
In erster Linie ist der Nachweis der hohen Qualifizierung im fraglichen Rechtsgebiet zu erbringen, so dass sich nur erfahrene Rechtsanwälte für die Weiterbildung bewerben können. Für den ersten Ausbildungsgang im Erbrecht haben sich über 50 Anwälte angemeldet, zugelassen worden sind 26. Diese haben nun in den letzten 12 Monaten während zirka 300 Unterrichts- und Vorbereitungsstunden eine intensive, fachspezifische Ausbildung absolviert. 3-tägige Blockseminare unter der Leitung hochkarätiger Dozenten und der Mitwirkung externer Referenten wechselten sich ab mit klassischen Universitätsvorlesungen. Dabei waren die künftigen Fachanwälte verpflichtet, selber Unterrichtsmodule zu gestalten und zu präsentieren. Die letzten Hürden waren eine anspruchsvolle schriftliche Abschlussprüfung an der Universität Zürich und ein mündliches Fachgespräch mit 2 Experten des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Von den 26 Teilnehmern des ersten Fachanwaltskurses haben 23 die gestellten Anforderungen bestanden.
BERN-OST:
Was bringt Ihnen persönlich diese Weiterbildung und der Titel Fachanwalt SAV Erbrecht?
Dieter Baumann:
Ich bin überzeugt, dass die Zukunft der Anwaltschaft und der Rechtsberatung generell in der Spezialisierung und der damit verbundenen hohen Qualifizierung liegt. Die Kundschaft wird immer aufgeklärter und zu recht auch anspruchsvoller. Der Fachanwalt entspricht damit einem aktuellen Bedürfnis und wird es dem potentiellen Klienten ermöglichen, die richtige Wahl zu treffen. Ich bin seit nahezu 30 Jahren als Notar und Anwalt schwergewichtig im Immobilien- und Erbrecht tätig, beides für die Klientschaft wichtige und sensitive Rechtsgebiete. Es lag für mich daher auf der Hand, basierend auf meiner grossen, praktischen Erfahrung die neue Zertifizierung anzustreben. Zudem hat die Herausforderung gelockt, mich nach langer Zeit wieder einmal dem Prüfungsdruck auszusetzen.
BERN-OST:
Können Sie die Ausbildung zum Fachanwalt weiter empfehlen?
Dieter Baumann:
Wärmstens und mit Überzeugung! Die intensive Zeit mit hoch qualifizierten Berufskollegen aus der ganzen Schweiz war für mich eine persönliche Bereicherung. Neben dem praktischen Erfahrungsaustausch haben sich Netzwerke und Freundschaften entwickelt. Wir freuen uns alle auf Begegnungen anlässlich der künftig für Fachanwälte obligatorischen jährlichen Weiterbildungen. Zudem bin ich überzeugt, dass sich der Fachanwalt auch in der Schweiz sehr schnell durchsetzen und zu einem klaren Wettbewerbsvorteil werden wird.
BERN-OST:
Und wo sehen Sie die Vorteile für die Kundschaft?
Dieter Baumann:
Diese liegen auf der Hand. Wie bei der Arztwahl hat nun auch der Rechtssuchende erstmals die Möglichkeit, anhand objektiver und überprüfbarer Kriterien einen bestens ausgewiesenen Rechtsbeistand für sein persönliches Problem zu bestimmen. Durch die Verpflichtung der Fachanwälte zur permanenten Weiterbildung wird sich zudem die Qualität der Rechtsberatung nochmals steigern.
BERN-OST:
Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen und viel Freude bei Ihrer Tätigkeit als Fachanwalt SAV Erbrecht!
Herr Baumann, Sie gehören zu den ersten Anwälten in der Schweiz, welchen am 28. August 2007 an der Universität Zürich der Titel Fachanwalt SAV verliehen worden ist. Um was handelt es sich?
Dieter Baumann:
Was bei den Ärzten bereits seit langem üblich ist, nämlich zertifizierte Fachtitel wie Spezialarzt FMH innere Medizin, Gynäkologie, Dermatologie und viele andere, gibt es bei den Rechtsanwälten nicht. Der Rechtssuchende musste sich bis heute auf vage Empfehlungen oder nicht sehr aussagekräftige Selbstdeklarationen verlassen. Mit der Einführung des in Deutschland schon lange etablierten Titels Fachanwalt wird diese Lücke geschlossen und dem Bedürfnis nach spezialisierter Rechtsberatung entsprochen. Nach beinahe jahrzehntelangen Vorarbeiten konnte der Schweizerische Anwaltsverband in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich im Frühjahr 2006 den ersten Fachanwaltslehrgang im Rechtsgebiet Erbrecht ausschreiben. Weitere Rechtsgebiete werden folgen!
BERN-OST:
Welche Anforderungen werden an den Erwerb des Diploms Fachanwalt SAV gestellt?
Dieter Baumann:
In erster Linie ist der Nachweis der hohen Qualifizierung im fraglichen Rechtsgebiet zu erbringen, so dass sich nur erfahrene Rechtsanwälte für die Weiterbildung bewerben können. Für den ersten Ausbildungsgang im Erbrecht haben sich über 50 Anwälte angemeldet, zugelassen worden sind 26. Diese haben nun in den letzten 12 Monaten während zirka 300 Unterrichts- und Vorbereitungsstunden eine intensive, fachspezifische Ausbildung absolviert. 3-tägige Blockseminare unter der Leitung hochkarätiger Dozenten und der Mitwirkung externer Referenten wechselten sich ab mit klassischen Universitätsvorlesungen. Dabei waren die künftigen Fachanwälte verpflichtet, selber Unterrichtsmodule zu gestalten und zu präsentieren. Die letzten Hürden waren eine anspruchsvolle schriftliche Abschlussprüfung an der Universität Zürich und ein mündliches Fachgespräch mit 2 Experten des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Von den 26 Teilnehmern des ersten Fachanwaltskurses haben 23 die gestellten Anforderungen bestanden.
BERN-OST:
Was bringt Ihnen persönlich diese Weiterbildung und der Titel Fachanwalt SAV Erbrecht?
Dieter Baumann:
Ich bin überzeugt, dass die Zukunft der Anwaltschaft und der Rechtsberatung generell in der Spezialisierung und der damit verbundenen hohen Qualifizierung liegt. Die Kundschaft wird immer aufgeklärter und zu recht auch anspruchsvoller. Der Fachanwalt entspricht damit einem aktuellen Bedürfnis und wird es dem potentiellen Klienten ermöglichen, die richtige Wahl zu treffen. Ich bin seit nahezu 30 Jahren als Notar und Anwalt schwergewichtig im Immobilien- und Erbrecht tätig, beides für die Klientschaft wichtige und sensitive Rechtsgebiete. Es lag für mich daher auf der Hand, basierend auf meiner grossen, praktischen Erfahrung die neue Zertifizierung anzustreben. Zudem hat die Herausforderung gelockt, mich nach langer Zeit wieder einmal dem Prüfungsdruck auszusetzen.
BERN-OST:
Können Sie die Ausbildung zum Fachanwalt weiter empfehlen?
Dieter Baumann:
Wärmstens und mit Überzeugung! Die intensive Zeit mit hoch qualifizierten Berufskollegen aus der ganzen Schweiz war für mich eine persönliche Bereicherung. Neben dem praktischen Erfahrungsaustausch haben sich Netzwerke und Freundschaften entwickelt. Wir freuen uns alle auf Begegnungen anlässlich der künftig für Fachanwälte obligatorischen jährlichen Weiterbildungen. Zudem bin ich überzeugt, dass sich der Fachanwalt auch in der Schweiz sehr schnell durchsetzen und zu einem klaren Wettbewerbsvorteil werden wird.
BERN-OST:
Und wo sehen Sie die Vorteile für die Kundschaft?
Dieter Baumann:
Diese liegen auf der Hand. Wie bei der Arztwahl hat nun auch der Rechtssuchende erstmals die Möglichkeit, anhand objektiver und überprüfbarer Kriterien einen bestens ausgewiesenen Rechtsbeistand für sein persönliches Problem zu bestimmen. Durch die Verpflichtung der Fachanwälte zur permanenten Weiterbildung wird sich zudem die Qualität der Rechtsberatung nochmals steigern.
BERN-OST:
Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen und viel Freude bei Ihrer Tätigkeit als Fachanwalt SAV Erbrecht!
Autor:in
Res Reinhard, info@bern-ost.ch
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Erstellt:
29.08.2007
Geändert: 30.08.2007
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