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Energie Grosshöchstetten AG: Volk kann über Darlehen abstimmen
Die Bevölkerung von Grosshöchstetten kann Ende November über einen finanziellen Entscheid abstimmen, dessen Vorgeschichte Wellen geworfen hat: Es geht es um die Gewährung eines Darlehens in der Höhe von vier Millionen Franken für die Energie Grosshöchstetten AG.
Die gemeindeeigene Energie Grosshöchstetten AG (ENGH) braucht Geld. Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung eines Darlehens über vier Millionen Franken. Das Geld wird unter anderem für die Finanzierung des Wärmeverbunds Neuhuspark benötigt. Über das Darlehen kann die Bevölkerung am 24. November an der Urne abstimmen.
Grosse Investition
«Ein Wärmeverbund gilt als eine hoch kapitalintensive Investition in eine Sachanlage, welche erst langfristig profitabel sein wird», schreibt der Gemeinderat in der Abstimmungsbotschaft. Das neue Geschäftsfeld Fernwärme der ENGH lasse sich nicht aus eigenen flüssigen Mitteln finanzieren, weshalb die ENGH um ein Darlehen ersucht habe.
Innert 20 Jahren zurückzahlen
Wie die Gemeinde schreibt, soll eine Million Franken als unbefristetes, nachrangiges und verzinsliches Darlehen gewährt werden. Weitere drei Millionen seien als Finanzierungsrahmen für bedarfsgerechte verzinsliche Darlehen oder Bürgschaften vorgesehen. Diese dienten unter anderem der Absicherung von Fördergeldern oder Krediten.
Sobald die Versorgungsleitungen des Wärmeverbunds fertiggestellt sind, werden die drei Millionen Franken innert 20 Jahren zurückgezahlt, so der Plan. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Gelder auch zur Finanzierung von Investitionen im Bereich der Elektrizitätsversorgung verwendet werden.
Da war doch was
Die Energie Grosshöchstetten AG sorgte Ende letztes Jahr für Schlagzeilen. Anfang Dezember setzte der Gemeinderat vier Verwaltungsräte der ENGH ab und ersetzte sie durch eigene Leute. Der Grund: Die vier abgesetzten Verwaltungsräte hatten sich gegen den geplanten Wärmeverbund Neuhuspark ausgesprochen.
[i] Am 24. November kann die Bevölkerung von Grosshöchstetten an der Urne über das Darlehen abstimmen.
Erstellt:
17.10.2024
Geändert: 17.10.2024
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