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Kiesen: Die Gemeindeversammlung kann stattfinden
Ende März reichte eine Person Beschwerde gegen die ausserordentliche Gemeindeversammlung in Kiesen ein. Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen hat die Situation geprüft und für die Versammlung entschieden.
Am 25. April soll die Bevölkerung in Kiesen an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung über einen ersten Kredit für die «Dorf- und Schulentwicklung» abstimmen (BERN-OST berichtete). Am 27. März ging beim Regierungsstatthalteramt eine Beschwerde gegen diese Versammlung ein.
Äusserung des Gemeindepräsidenten
Der Beschwerdeführer rügte im Wesentlichen die an der Informationsveranstaltung gemachte Äusserung des Gemeindepräsidenten Ernst Waber: «Kommen Sie alle am 25. April mit einem Ja zur Abstimmung. Alle, die dagegen sind, sollen zu Hause bleiben und Fernsehschauen.» Laut Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat dies den Beschwerdeführer dazu bewogen, aus «vorsorglicher Massnahme» die Versammlung abzusetzen.
Unzulässige Intervention
Die Äusserung von Gemeindepräsident Waber wertet Ladina Kirchen als «unzulässige behördliche Intervention». Sie prüfte, inwiefern die nicht sachliche Äusserung die freie Willensbildung entscheidend zu beeinflussen vermag.
Ausreichend informierte Bevölkerung
Die Bevölkerung sei seit 2018 kontinuierlich über die Planung der "Dorf- und Schulentwicklung" informiert worden. Dies habe den Bürgerinnen und Bürgern ausreichende Gelegenheit geboten, sich aus verschiedenen Quellen über die Abstimmungsvorlage zu informieren. Dadurch werde der Einfluss der Aussagen des Gemeindepräsidenten nicht als entscheidend für die freie Willensbildung angesehen.
Recht auf die Abstimmung
Eine Absetzung der Gemeindeversammlung würde in die politischen Rechte der Stimmbürger:innen eingreifen, schreibt das Regierungsstatthalteramt. Ausserdem habe die Bevölkerung den Anspruch darauf, dass die angesetzte Abstimmung am vorgesehenen Termin stattfindet. Zudem sei eine Absetzung der Gemeindeversammlung für die Gemeinde Kiesen mit erheblichen Kosten verbunden.
Aus diesen Gründen hat Kirchen der Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen und das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen abgewiesen. Somit kann die ausserordentliche Gemeindeversammlung diesen Donnerstag stattfinden.
Kein definitiver Entscheid
Das Beschwerdeverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Eine abschliessende Beurteilung der Beschwerde sei «aufgrund der knappen zeitlichen Verhältnisse» nicht möglich gewesen. Ein definitiver Entscheid zur Beschwerde und demnach zur Gültigkeit der kommenden Abstimmung werde erst im Nachgang gefällt.
Erstellt:
23.04.2024
Geändert: 23.04.2024
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