• Region

Testkäufe in Bern-Ost: Jugendliche kommen leichter an Zigis als an Alkohol

Wie einfach ist es für Jugendliche im Restaurant oder im Laden Alkohol und Zigaretten zu kaufen? BERN-OST hat nachgefragt, wie oft an Jugendliche verkauft wurde.

Lea Leuenberger: "Am schönsten wären null Prozent." (Symbolbild: pixabay/zvg)

Das Blaue Kreuz führt im Kanton Bern regelmässig Alkoholtestkäufe durch und hat für BERN-OST die Daten aus 28 Gemeinden der Region ausgewertet. Auch in unserer Gegend fanden solche Testkäufe statt – mit bemerkenswerten Ergebnissen: In 23 Prozent der Fälle wurde Alkohol an Minderjährige verkauft, bei Tabakprodukten lag die Quote sogar bei 38 Prozent.

 

Die Testkäufe fanden in Restaurants, Imbissen und im Detailhandel statt. Bei solchen Käufen fragen zwei Jugendliche in einem Laden nach Alkohol. Werden sie auf ihr Alter angesprochen, müssen die Jugendlichen die Wahrheit sagen oder – wenn verlangt - den Ausweis zeigen.

 

Test bei Alkohol bestanden

In fast einem Viertel (23 Prozent) der Fälle wurde Alkohol an Jugendliche verkauft. Lea Leuenberger vom Blauen Kreuz sagt dazu: «Am schönsten wären null Prozent. Solange der Wert unter 25 Prozent liegt, zeigt es aber, dass zumindest eine gewisse Sensibilisierung beim Verkaufspersonal vorliegt.» Weniger rosig sieht es beim Tabak aus.

 

Tabak wird zu oft verkauft

In 38 Prozent der Fälle wurde den Jugendlichen Zigaretten oder weitere Nikotinprodukte verkauft. Leuenberger sagt:  «Dieser Wert ist zu hoch. Viele denken, dass Produkte ohne Nikotin, wie beispielsweise Vape, an 16-Jährige verkauft werden dürfen. Das ist aber nicht erlaubt.» Was früher noch ging, ist heute übrigens verboten: Jugendliche dürfen keine Zigaretten mehr für den Vater besorgen. Das gilt übrigens auch für Alkohol und Glücksspiellose.

 

Das Problem beim Automaten

Auch Zigarettenautomaten müssen seit vier Jahren mit einem Jugendschutz versehen sein. Dies funktioniere meistens über Chips oder eine ID-Kontrolle. Zigaretten und weitere Tabakprodukte dürfen im Kanton Bern seit 2021 nur an 18-Jährige verkauft werden.

 

Konsum erlaubt, Verkauf verboten

Bei Alkohol gilt: Bier und Wein dürfen an 16-Jährige, Schnäpse oder stärkere Mischgetränke an Jugendliche ab 18 Jahren verkauft werden. Für Tabak und Alkohol gilt aber: Für Jugendliche gibt es kein Konsumationsverbot, die gesetzlichen Bestimmungen richten sich ans Verkaufspersonal und Betriebe.

 

[i] Das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg ist eine Fachorganisation für Suchtfragen. Finanziert durch Leistungsaufträge mit den Kantonen Bern und Solothurn sowie durch Spenden und Beiträge von Institutionen und Privatpersonen. Das Blaue Kreuz ist ZEWO zertifiziert und orientiert sich an diesen Standards.


Autor:in
Rolf Blaser, info@bern-ost.ch
Nachricht an die Redaktion
Statistik

Erstellt: 21.02.2025
Geändert: 21.02.2025
Klicks heute:
Klicks total: