- Wirtschaft
Krankenkassenprämien: Es gibt regionale Unterschiede
In Vechigen, Stettlen und Bolligen zahlt man für die Krankenkasse mehr als in der übrigen Region Bern-Ost. Der Grund sind die Prämienregionen, die der Bund festgelegt hat.
In Vechigen ist die jährliche Krankenkassenprämie nächstes Jahr um mehr als 700 Franken höher als in Worb. Dies hat einen Grund: Der Kanton ist in drei Prämienregionen aufgeteilt. In und um die Städte zahlt man deutlich mehr als auf dem Land, weil die hohe Dichte an Ärzt:innen und Spitälern in der Stadt zu höheren Gesundheitskosten führt.
Wie die Berner Zeitung bemerkt hat, entstehen dadurch Unterschiede, die teils wenig sinnvoll erscheinen.
Meiste Gemeinden in der mittleren Region
Die Gemeinden der Region Bern-Ost gehören mehrheitlich zur mittleren Prämienregion 2. Hier liegt die durchschnittliche Prämie für die Grundversicherung nächstes Jahr bei 401 Franken. Eine erwachsene Person, die mit der tiefsten Franchise von 300 Franken und ohne Unfalldeckung bei der KPT versichert ist, zahlt zum Beispiel 481 Franken pro Monat, letztes Jahr waren es noch 453 Franken, das ist ein Anstieg um knapp 6,2 Prozent.
Deutlich mehr zahlt, wer das Pech hat, in Bolligen, Stettlen oder Vechigen und damit in der teuersten Prämienregion 1 zu wohnen. Hier zahlt dieselbe Person heuer 513 Franken, nächstes Jahr werden es 545 Franken sein. Auch hier beträgt der Anstieg knapp 6,2 Prozent.
Vechiger:in zahlt 770 Franken mehr pro Jahr
In absoluten Zahlen ist der Unterschied spürbar: Eine Vechigerin zahlt rund 64 Franken mehr pro Monat als ein Worber, auf das Jahr gerechnet sind das 770 Franken mehr, obwohl Vechigen und Worb beide zur weiteren Agglomeration von Bern zählen und vom guten Angebot der Stadt profitieren.
Laut Berner Zeitung basiert die Einteilung der Prämienregionen noch auf den vor Jahren abgeschafften Amtsbezirken.
[i] Im Kanton Bern steigen die Krankenkassenprämien 2023 um durchschnittlich 6,4 Prozent, bei jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren gar um 7,1 Prozent.
Erstellt:
29.09.2022
Geändert: 29.09.2022
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