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Als Pop-up und später wohl auch fix: In Münsingen gibt es wieder einen Pumptrack

Der temporäre Pumptrack auf der Blumenhauswiese letzten Sommer begeisterte die Münsinger Bevölkerung durch die Generationen hinweg. Grüne, SP und GLP setzten sich daraufhin dafür ein, dass das Angebot wiederholt und sogar eine längerfristige Installation eines Pumptracks geprüft wird. Das Münsinger Parlament gab nun grünes Licht für beides.

Belebte die Blumenhauswiese: Der Pumptrack letzten Sommer war eine Attraktion für alle Generationen.(Bild: jugendfachstelle.ch)

"Für uns ist es cool, dass der Bedarf erkannt wurde", sagt Simon Furgler von der Kinder- und Jugendfachstelle Aaretal (KJUFA) und Projektleiter des Pumptracks. Der Pumptrack entspreche bei Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen einem grossen Bedürfnis. "Wir sehen es bei unserer täglichen Arbeit: Die Kinder und Jugendlichen lieben es." Die KJUFA finde das Ganze sehr fördernswert. "Es findet draussen statt, die Jugendlichen können sich bewegen und begegnen und es gibt eine Altersdurchmischung", sagt Furgler.

 

In die gleiche Kerbe haut Gemeindepräsident Beat Moser (Grüne). Er befürworte die Angelegenheit sehr. "Der Pumptrack hat alles belebt und war gerade in der Corona-Zeit sehr willkommen", sagt er. Es sei eine Möglichkeit für die Jungen, sich zu treffen, aber auch ein Magnet für ältere Leute, die mit Begeisterung dem Treiben auf dem Pumptrack zugeschaut hätten. "Man hat mit sehr wenig Geld viel erreicht."

 

Dieses Jahr kostet es etwas mehr

Letztes Jahr mietete die Gemeinde den Pumptrack vom kantonalen Sportamt, wie es in den Unterlagen zur Parlamentssitzung heisst. Für dieses Jahr ist er dort aber ausgebucht. Dafür soll nun für 8000 Franken eine Anlage von einem privaten Anbieter gekauft werden. Die Anlage könne danach für eine Art "Gutschrift" für eine weitere Zusammenarbeit mit dem Anbieter zurückgegeben werden. Details seien noch zu klären. Für das folgende Jahr wird die Gemeinde gemäss Moser den Pumptrack wieder günstig  vom Sportamt mieten können.

 

Fixe Lösung in Planung

Auch eine langfristige Lösung wird derzeit aufgegleist. Das Gemeindeparlament beauftragte den Gemeinderat an seiner letzten Sitzung mit der Erarbeitung eines Sport- und Freizeitanlagenkonzepts, welches SP und Grüne in einem Postulat gefordert hatten. Im Rahmen dieses Konzepts soll auch die Installation eines fixen Pumptracks weiterverfolgt werden. "Es wird aber noch eine Weile dauern", sagt Moser. Unter anderem müsse für so eine Anlage zuerst ein Ort gefunden werden. Die Unterstützung der KJUFA für das Projekt ist jedenfalls schon sicher: "Wir sind ganz vorne dabei, wenn es in Münsingen längerfristig sowas geben sollte", sagt Furgler.

 

In den Sommerferien kann gepumt werden

Ende Juni soll gemäss Moser der Aufbau der mobilen Anlage beginnen. In Betrieb sein soll sie dann während den ganzen Sommerferien, also vom 10. Juli bis 9. August. Die Gemeinde unterstützt das Projekt fianziell und stellt den Platz zur Verfügung. Die ökumenische Jugendarbeit ECHO und die KJUFA werden den Pumptrack und wie bereits letztes Jahr auch ein Bistro betreiben und ein Rahmenprogramm gestalten.

 

[i] Der Pumptrack auf der Webseite der KJUFA

 

Weitere wichtige Beschlüsse der Parlamentssitzung vom Dienstag 23. März

 

Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten 2021

Durch die Anpassungen des Baureglements und der Zonenpläne im Rahmen der Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 entstehen durch Um- und Aufzonungen planungsbedingte Vorteile (Mehrwerte), die grundsätzlich von der Grundeigentümerschaft abzugelten sind, ist den Unterlagen zur Parlamentssitzung zu entnehmen. Die im Voraus berechneten und nach Inkraftsetzung der Ortsplanung verfügten Mehrwertbeträge müssen die betroffenen Grundeigentümer*innen bei Um- und Aufzonungen erst bei Realisierung des Bauprojektes bezahlen.

 

Die bisherige "Freigrenze" für Mehrwerte bei Um- und Aufzonungen von 50 000 Franken wird neu zu einem "Freibetrag" von 50 000 Franken. "Der Unterschied liegt darin, dass bei Um- und Aufzonungen die Freibeträge direkt vom Bruttobetrag des ermittelten totalen Planungsmehrwertes in Abzug gebracht werden. Die zu bezahlende prozentuale Mehrwertabgeltung wird somit auf der Differenz berechnet. Die Konsequenz ist, dass die Grundeigentümerschaft mit dem neuen Reglement bei Um-und Aufzonungen weniger Mehrwertabgeltung bezahlen muss, als mit der bisherigen Regelung." Dies sei auch erwünscht, fördere man mit dieser Massnahme letztlich auch die innere Entwicklung. Bei Einzonungen bleibt die Freigrenze bei 20 000 Franken.

 

Von den Änderungen betroffen sind 245 Einzelliegenschaften in den Münsigner Bauzonen sowie die Parzellen in den diversen Zonen mit Planungspflicht (ZPP). Das Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten wird genehmigt. Über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung entscheidet der Gemeinderat.

 

Gemeindeordnung und Geschäftsordnung Gemeindeparlament - Revision infolge parlamentarischer Initiativen

Die ergänzte Gemeindeordnung sowie die revidierte Geschäftsordnung Gemeindeparlamentwurden genehmigt. Die revidierte Gemeindeordnung sieht die Einführung der parlamentarischen Instrumente „Motion mit Richtliniencharakter“ sowie „Planungserklärung“ vor. Die Gemeindeordnung wird den Stimmberechtigten am 13. Juni zur Abstimmung vorgelegt.

 

Aufsichtskommission - Ersatzwahl

Antoinette Rast, SP, wird als Ersatz für Mandi Lutumba, SP, als Mitglied der Aufsichtskommission
gewählt.

 

Ersatz Blockheizkraftwerk (BHKW), Heizung und Notstromanlage - Investitionskredit

Der Investitionskredit für den Ersatz des Blockheizkraftwerks, der Heizung und der Notstroman-
lage in der ARA Münsingen von 1 300 000 Franken exklusive Mehrwersteuer wurde bewilligt. Der Nettoanteil von Münsingen beträgt 821 470 Franken.


Autor:in
Isabelle Berger, info@bern-ost.ch
Nachricht an die Redaktion
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Erstellt: 27.03.2021
Geändert: 30.03.2021
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