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Nach Abschaffung Gemeindeversammlung: SP fordert mehr Mitsprache für Stimmvolk
Nach dem Abstimmungssonntag fordert die SP Grosshöchstetten klare Regelungen für die Zukunft. Der Gemeinderat soll sicherstellen, dass die neuen Urnenabstimmungen eine breite Stimmbeteiligung ermöglichen.
Vor der Abstimmung über die Abschaffung der Gemeindeversammlung hielten sich die Parteien bedeckt. Bis auf die SVP - welche sich gegen die Abschaffung positionierte - war von den Parteien nichts zu vernehmen. Kurz nach der Abstimmung hält sich die SP Grosschöchstetten nicht mit Kritik am Gemeinderat zurück.
«Volk zu wenig einbezogen»
Die SP kritisiert, dass es dem Gemeinderat in den letzten Jahren nicht gelungen sei, Gemeindeversammlungen so zu gestalten, dass sich die Bevölkerung gehört und einbezogen fühle. Das klare Abstimmungsergebnis zeige, dass eine Verbesserung der politischen Mitwirkung notwendig sei, schreibt die Partei in einer Mitteilung.
Kreditkompetenz infrage gestellt
Die SP habe sich zuvor für Verbesserungen bei der Durchführung, Antragstellung und Protokollierung der Gemeindeversammlung eingesetzt. Zudem wurde von der Partei gefordert, weniger Entscheide knapp an der Kreditkompetenz des Gemeinderats vorbei zu fällen.
Mehr Mitsprache für Volk
«Die Abschaffung der Gemeindeversammlung darf nicht dazu führen, dass der Gemeinderat noch mehr Entscheide in eigener Kompetenz fällt, ohne die Anliegen der Bevölkerung zu berücksichtigen», betont die SP Grosshöchstetten.
Der Gemeinderat müsse jetzt dafür sorgen, dass mit den Regelungen zur Urnenabstimmung «eine verbesserte demokratische Mitwirkung» erreicht werde. Dabei müsse auch die «Kreditkompetenz des Gemeinderats sowie Bedingungen für Referenden überprüft werden», schreibt die SP.
Grosshöchstetten hat entschieden
Am Sonntag hat die Stimmbevölkerung von Grosshöchstetten die Volks-Initiative «Urne statt GV» mit 69 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Mit der Annahme der Initiative wird die Gemeindeversammlung abgeschafft, das Volk wird künftig an der Urne über Gemeindegeschäfte abstimmen.
Erstellt:
12.02.2025
Geändert: 12.02.2025
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