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Nachwuchs statt Sesselkleber: Keine Verlängerung der Amtszeit in Münsingen
Das Parlament von Münsingen hat entschieden: Die Amtszeitbeschränkung für Gemeinderäte bleibt bei acht Jahren. Ein Vorstoss zur Verlängerung auf zwölf Jahre wurde mit deutlichem Mehr abgelehnt.
Wer in Münsingen im Gemeinderat politisiert, muss nach acht Jahren abtreten. Dies fordert die geltende Amtszeitbeschränkung. Ein Parlamentsvorstoss wollte dies ändern und die Amtsdauer um vier Jahre verlängern. Der Vorstoss hatte am Dienstagabend keine Chance.
Die Argumente der Befürworter: Wissen bewahren
Die EVP brachte den Vorstoss ein. Sie schlug vor, dass Gemeinderatsmitglieder künftig eine dritte Legislatur anhängen dürfen, genau gleich wie dies für Parlamentarier gilt. Im Herbst wird in Münsingen der Gemeinderat neu gewählt, der sich aus sechs Mitgliedern und dem Gemeindepräsidenten zusammensetzt. Fünf der sieben Gemeinderäte treten zurück. Im Herbst werden die Gemeinderätinnen Vera Wenger-Stolz (Grüne), Gabriela Krebs (SP) sowie die Gemeinderäte Urs Baumann (SVP) und Werner Fuchser (EVP) aus dem Amt ausscheiden. Auch Gemeindepräsident Beat Moser (Grüne) tritt nicht mehr zur Wiederwahl an.
Kandidatur soll möglich sein
«Da geht viel Know-how aufs Mal verloren. Wer sich reingekniet hat, sollte noch für eine weitere Legislatur kandidieren können», argumentierte Matthias Fischer von der EVP. Bei weiteren vier Jahren würden sich zudem die Amtszeiten besser verteilen, was für mehr Kontinuität im Gemeinderat sorge.
Das Anliegen der EVP fand lediglich auf Seiten der SP einige Ja-Stimmen, Heinz Malli warf ein: «Sesselkleberei ist bei einer weiteren Amtszeit ausgeschlossen, schliesslich müssen sich die Gemeinderäte alle vier Jahre einer Wahl stellen und können auch abgewählt werden.» Was schliesslich auch schon vorgekommen sei.
Die Argumente der Gegner: Chancen für Neue
Bei SVP, FDP, Grünen und GLP fand der Vorschlag keinen Anklang. Michael Fahrni von der FDP betonte: «Wir haben noch genug fähige Leute, die ein Amt im Gemeinderat anstreben. Zudem werden bei zwölf Jahren im Gemeinderat die Einstiegschancen für Neue reduziert.» Susanne Bähler von der SVP ergänzte: «Bei einem Wechsel im Gemeinderat geht nicht nur Wissen verloren, er bietet auch Chancen für Neue.»
Die Grünen und die GLP argumentierten, dass das Thema bereits vor sieben Jahren diskutiert wurde. Damals entschied das Parlament, die Amtszeit auf zwei Legislaturen zu begrenzen. «Der Vorstoss ist sympathisch, aber extra eine Volksabstimmung dafür einzuberufen, ist übertrieben», meinte Lilian Tobler Rüetschi von der GLP.
Das Ergebnis: Keine Änderungen bei der Amtszeit
Obwohl der Gemeinderat den Vorstoss befürwortete, lehnte das Parlament die Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen ab. Damit bleibt alles beim Alten in Münsingen: Wer in den Gemeinderat gewählt wird, kann das Amt maximal acht Jahre ausüben, danach ist Schluss.
Für Parlamentarier gilt eine Amtszeit von zwölf Jahren. Keine Beschränkungen gibt es für das Gemeindepräsidium.
Erstellt:
23.01.2025
Geändert: 23.01.2025
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