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Niederhünigen: Beschwerde abgewiesen

Ein Bürger hatte Beschwerde gegen das Budget 2024 von Niederhünigen eingereicht. Er kritisierte, dass der Gemeinderat Ausgaben für die Umsetzung einer Tempo-30-Zone auf mehrere Posten verteilte. Die Gemeinde wolle so eine Abstimmung an der Gemeindeversammlung umgehen. Jetzt hat die Regierungsstatthalterin entschieden.

Niederhünigen erhält sein Budget 2024. (Foto: Rolf Blaser)

Der Beschwerdeführer reichte im Nachgang zur Gemeindeversammlung vom 4. Dezember eine Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ein. Er sah das sogenannte Trennungsverbot als verletzt an. Der Gemeinderat habe die Budgetposten ‘Markierung Tempo 30’ und ‘Signale’ im Umfang von 10’500 Franken nicht zusammen mit weiteren, zur Einführung der Tempo-30-Zone notwendigen Massnahmen, zur Abstimmung gebracht.

 

Vorwurf: Kompetenz überschritten

Der Gemeinderat habe ursprünglich mit Kosten von mehr als 50’000 Franken für die Einführung der Tempo-30-Zone gerechnet. Damit habe der Gemeinderat seine Ausgabenkompetenz überschritten, kritisierte der Einsprecher. Die Gemeindeversammlung hätte - seiner Meinung nach - über die Einführung der Tempo-30-Zone abstimmen müssen.

 

Trennungsverbot nicht verletzt

Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen sieht dies anders. Sie erachtet das Trennungsverbot als nicht verletzt. Der Gemeinderat habe nachvollziehbar dargelegt, dass für die Einführung der Tempo-30-Zone mit wesentlich tieferen Kosten als ursprünglich geplant zu rechnen sei. Aufgrund einer geänderten bundesrechtlichen Gesetzgebung falle die Einholung eines teuren Verkehrsgutachtens weg. Zudem würden weitergehende bauliche Massnahmen zur Einhaltung einer Tempo-30-Zone nicht mit Bestimmtheit anfallen.

 

Die übrigen Kosten (Markierung Tempo-30-Zone und Signale) fielen auch bei einer Zusammenrechnung mit 10’500 Franken in die Finanzkompetenz des Gemeinderates, so die Regierungsstatthalterin. Eine Umgehung der Entscheidzuständigkeit der Gemeindeversammlung sei somit nicht ersichtlich.

 

Beschwerde abgewiesen

Aus diesen Gründen hat Regierungsstatthalterin Kirchen die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen.


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pd/rb, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 13.03.2024
Geändert: 13.03.2024
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