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Oberdiessbach - Beschwerde zur Kirchbühl-Überbauung abgewiesen
Das bernische Verwaltungsgericht hat die gemeinsame Beschwerde einer Erbengemeinschaft und einer Einzelperson gegen die Erschliessung der Überbauungsordnung Kirchbühl abgewiesen. Dies teilt Oberdiessbachs Gemeinderat mit.
„Die Erschliessung über den Lärchenweg ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts geeignet und erforderlich, um die geplante Überbauung zu realisieren“, heisst es in der Mitteilung. Das öffentliche Interesse an der Erschliessung über den Lärchenweg überwiege das private Interesse der Beschwerdeführenden.
Der Entscheid kann vor Bundesgericht angefochten werden. Die Beschwerdeführer müssen die Verfahrenskosten von 3'000 Franken tragen.
Das 2008 neuaufgegleiste Überbauungsprojekt am Kirchbühl umfasst 18 Terrassenhauseinheiten und sechs weitere individuelle Baufelder. Das geplante Quartier erhitzt die Gemüter in Oberdiessbach seit 19 Jahren: 1992 schied die Gemeinde die Parzelle im Rahmen der Ortsplanungsrevision als Zone mit Planungspflicht aus. Anwohner wehren sich seither gegen die geplanten Bauten und insbesondere die verkehrstechnische Erschliessung.
Erstellt:
07.06.2011
Geändert: 07.06.2011
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