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Oberdiessbach - Neuer Anlauf am Kirchbühl
Für die Überbauung des Kirchbühls ist ein Baugesuch publiziert. Trotzdem ist nicht mit einem schnellen Abschluss der mehr als 20-jährigen Geschichte zu rechnen.
30 Wohneinheiten, bestehend aus 18 Terrassenwohnungen und 6 Doppeleinfamilienhäusern: Das plant die Feller Wyler Bau AG gemäss einer Publikation im Anzeiger Konolfingen am Kirchbühl in Oberdiessbach. Gemäss dem Baugesuch, das bei der Gemeinde eingereicht wurde, rechnet die Bauherrschaft mit Gesamtinvestitionen von insgesamt 22,5 Millionen Franken. Nach Auskunft der Bauverwaltung Oberdiessbach entspricht das vorliegende Baugesuch den Vorgaben der gültigen Überbauungsordnung (ÜO) für den Kirchbühl. Ein erstes Gesuch, das bereits vor einem Jahr eingereicht worden war, erfüllte die Vorgaben noch nicht und musste überarbeitet werden.
Verfahren ist noch hängig
Wann jedoch am Kirchbühl die Bagger auffahren werden, ist indes ungewiss. Denn: Beim bernischen Verwaltungsgericht ist immer noch ein Verfahren hängig. Dabei streiten sich die Gemeinde und die Eigentümer des Landes, das für die Erschliessung des Kirchbühls nötig ist, darum, zu welchen Konditionen das Landstück enteignet werden soll (wir haben berichtet). Nachdem die Anstösser der geplanten Überbauung sich bis vor Bundesgericht – wenn auch erfolglos – gegen die Erschliessung gewehrt haben, ist es durchaus denkbar, dass auch das Enteignungsverfahren erst in Lausanne ein Ende findet. Und: Auch gegen das nun aufgelegte Baugesuch können berechtigte Parteien Einsprache führen und das Verfahren je nach Entscheid durch die verschiedenen Instanzen weiterziehen.
20-jährige Geschichte
Seit die Gemeinde das Stück Land an bester Lage im Kirchbühl 1992 im Rahmen der damaligen Ortsplanungsrevision als Zone mit Planungspflicht ausgeschieden hatte, rief das geplante neue Quartier immer wieder Kritiker auf den Plan. Es wurden verschiedenste Zufahrtsvarianten, darunter sogar ein Tunnel, diskutiert.
Projekt aus 2008
Das aktuelle Projekt basiert auf einem Vorschlag der Gemeinde aus dem Jahr 2008. Sie nahm an der Überbauungsordnung diverse Anpassungen vor und legte sie neu auf. Sowohl die ÜO für die Wohnüberbauung als auch die ÜO für die Erschliessung wurden in der Zwischenzeit von den nötigen Instanzen genehmigt und sind rechtsgültig.
Erstellt:
16.05.2014
Geändert: 16.05.2014
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