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Oberdiessbach: Volk kann über Tempo 30 abstimmen, aber!

Im Herbst kann das Stimmvolk in Oberdiessbach über Tempo 30 auf der Hauptstrasse abstimmen, ob das Resultat umgesetzt wird, ist noch nicht sicher. 

Das Stimmvolk von Oberdiessbach kann im Herbst zwei Mal über Tempo 30 abstimmen. (Foto: Rolf Blaser)
Übersicht der Verkehrsmassnahmen von Oberdiessbach. (Grafik: Auswertung Mitwirkung)

Zwei Mal können die Einwohnerinnen und Einwohner von Oberdiessbach über das künftige Temporegime abstimmen. Bei der einen Abstimmung geht es um die Tempo-30-Zone in den Quartieren, da handelt es sich um eine Grundsatzabstimmung. Das Abstimmungsresultat legt fest, in welche Richtung die Verkehrsplanung gehen soll. Zudem kann das Volk auch über Tempo 30 auf der Hauptstrasse abstimmen, diese Abstimmung ist lediglich konsultativ. Das heisst, das Abstimmungsergebnis ist nicht bindend.

 

Konsultativ: Der Gemeinderat übernimmt..

Konsultativ oder eben nicht bindend heisst in dem Fall, der Gemeinderat von Oberdiessbach wird die Haltung der Abstimmung übernehmen. Bei einem Ja wäre alles klar, Tempo 30 würde umgesetzt. Sagt das Stimmvolk hingegen Nein zu Tempo 30 auf der Hauptstrasse, gibt der Gemeinderat dies als Empfehlung an den Kanton weiter. Ob der Kanton, namentlich das Tiefbauamt, die Empfehlung übernimmt und umsetzt, liegt nicht in den Händen des Gemeinderats.

 

Freie Meinung an der Urne

Über beide Vorlagen soll gemäss Gemeinderat an der Urne abgestimmt werden, was vom Regierungsstatthalteramt noch genehmigt werden muss. Gemeindepräsidentin Bettina Gerber (Die Mitte) sagt, warum an der Urne und nicht an der Gemeindeversammlung abgestimmt werden soll: «Wir erwarten dadurch eine höhere Stimmbeteiligung als bei einer Vorlage an der Gemeindeversammlung. Zudem können wir so sicherstellen, dass jeder seine Meinung frei äussern kann. Der Ton an der letzten Gemeindeversammlung und auch schon an der Infoveranstaltung zu den Verkehrsprojekten war zum Teil sehr gehässig und eine sachliche Diskussion schwierig.»

 

167 Meinungen gingen ein und wurden ausgewertet

Anfang November hatte der Gemeinderat die Bevölkerung über die geplante Sanierung der Hauptstrasse sowie des Dorfkerns informiert. Danach konnten die Einwohnerinnen und Einwohner die Unterlagen studieren und sich zu den Plänen äussern. 167 Eingaben gingen bei der Gemeinde ein.

 

Da es sich bei der Hauptstrasse (Burgdorf- und Thunstrasse) um eine Kantonsstrasse handelt, ist das Tiefbauamt des Kantons Bern zuständig. Dieses fasst die eingegangen Eingaben wie folgt zusammen.

 

Verkehrsberuhigung Hauptstrasse

Auswertung Tiefbauamt zur Verkehrssicherheit Hauptstrasse

  • Viele Mitwirkende können nicht nachvollziehen, dass die Gesamtsanierung genutzt wird, um den Strassenraum zu überdenken und zu verändern.
  • Eine Mehrheit findet, dass die gewählten Massnahmen nicht angemessen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Einige Mitwirkende loben den Erhalt der Fussgängerampel, negative Aussagen gibt es diesbezüglich nicht.
  • Die vorgesehenen tiefen Randsteine werden von einem Teil der Mitwirkenden als potenzielle Gefahr wahrgenommen. Es wird befürchtet, dass Motorfahrzeuge auf das Trottoir ausweichen und somit weniger Platz für die Fussgängerinnen und Fussgänger vorhanden sein wird.

Interpretation dazu des Tiefbauamts

Gegenüber den tiefen abgeschrägten Randsteinen existiert in Oberdiessbach eine gewisse Skepsis. Erfahrungsgemäss weichen Motorfahrzeuge jedoch nicht auf das Trottoir aus, wenn sich Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Trottoir befinden.

 

Auswertung Tiefbauamt zu Tempo30 auf der Hauptstrasse

Die Einführung von Tempo 30 ist für viele Mitwirkende nicht nachvollziehbar. Von einem Teil der Mitwirkenden werden weitere Einschränkungen befürchtet, falls Tempo 30 bei Geschwindigkeitsmessungen nicht eingehalten wird. Teilweise wird auch befürchtet, dass die Lärmemissionen mit Tempo 30 steigen werden.

Interpretation des Tiefbauamts

  • Im Bericht zum Vorprojekt ist detailliert erläutert, dass Tempo 30 aus Lärmschutzgründen gesetzlich erforderlich ist. An Tempo 30 wird festgehalten.
  • Bis im Jahr 2022 sind der Kanton Bern und die Gemeinde Oberdiessbach davon ausgegangen, dass die Einbindung von Tempo 30 auf der Ortsdurchfahrt nur möglich ist, wenn die Dorfkernzone realisiert wird und wenn der Gemeinderat hinter den Absichten zur Tempo-30-Zone auf der Ortsdurchfahrt steht, und diese mitträgt. Diese Abhängigkeit hat an Gültigkeit verloren. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids und des lärmtechnischen Berichts vom August 2022 hat sich die Lage geändert. Tempo 30 ist nun aus lärmtechnischen Gründen auf der Kantonsstrasse unausweichlich, unabhängig vom Geschwindigkeitsregime der angrenzenden Strassen.

 

Verkehrsfluss Hauptstrasse – Interpretation Tiefbaumt

  • An der Fahrbahnbreite von sechs Meter und an der Belagsbreite von 5 Meter 70 wird festgehalten. Kurvenverbreiterungen sind gemäss Berechnung nicht nötig.
  • Bei der Schloss-Strasse soll der Einmündungstrichter grosszügiger gestaltet werden. Dort wird die Errichtung eines Fussgängerstreifens geprüft.
  • Am Gestaltungskonzept wird grundsätzlich festgehalten. Bäume haben im Strassenraum eine hitzemindernde Wirkung. Bei den Bäumen auf Privatgrund ist die Umsetzbarkeit im Bauprojekt mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zu überprüfen.

 

Auswertung Eingaben Tiefbauamt zur Lärmsanierung

  • Für viele Mitwirkende ist der Ansatz der Lärmreduktion nicht nachvollziehbar. Der Zusammenhang zwischen Tempo 30 und Lärmreduktion ist schwer verständlich. Gegenüber lärmarmem Belag und meist auch gegenüber Schallschutzfenstern zeigt sich ein Grossteil der Mitwirkenden offen, nicht aber gegenüber der Geschwindigkeitsreduktion.
  • Ein Teil der Mitwirkenden übt Kritik an den Berechnungen zum Strassenlärm.

 

Kreisel Linden – Interpretation Tiefbauamt

Die Mittelinsel im südlichen Kreiselarm (Seite Kiesen) wird überarbeitet. Der Fussgängerstreifen wird nicht markiert und die Fussgängerquerung wird als solche ohne Vortritt ausgestaltet. Die Querungsmöglichkeit für Velos wird in der Weiterentwicklung verbessert.

 

Auswertung Tiefbauamt zum Gesamteindruck

Am Sanierungsprojekt wird grundsätzlich festgehalten.

 

Verkehrsberuhigung Dorfkern, abseits der Hauptstrasse

Der Gemeinderat hat diese Eingaben ausgewertet und kommt zu folgenden Schlüssen:

  • Grossmehrheitlich werde eine Zone 30 im Bereich der Schulen klar unterstützt, schreibt der Gemeinderat. Ein Teil der Eingaben fordere eine Verkleinerung der 30er Zone, der andere Teil wiederum eine Vergrösserung des Tempo-30-Perimeters.
  • Auf bauliche Verengungen der Strasse könne verzichtet werden. Sollte Tempo 30 nicht eingehalten werden, müssten die Strassen nachträglich verengt werden.
  • Der Weiterbestand des Velostreifens auf der Schloss-Strasse wird geprüft. Dies hänge von der Grösse der Tempo-30-Zone ab.
  • Die geplanten Massnahmen für die Sicherung des Schulwegs an der Industrie- und Freimettigenstrasse sollen realisiert werden.
  • Die Ausgestaltung des Knotens Schloss-Strasse / Krankenhausstrasse / Schulhausstrasse wird überprüft. Die Vortrittsregelung ist abhängig von der Anpassung der Tempo-30-Zone. Ob ein Fussgängerstreifen auf Höhe Schloss-Strasse 24 eingerichtet wird, soll geprüft werden.

 

[i] Der Bericht liegt jetzt öffentlich auf, wer wünscht, kann bei der Gemeinde einen Code anfordern und die Antworten zu seiner Eingabe einsehen.

Mitwirkungsbericht Tiefbauamt Oberingenieurkreis II

 


Autor:in
Rolf Blaser, rolf.blaser@bern-ost.ch
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Erstellt: 12.03.2024
Geändert: 12.03.2024
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