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Schwingfest Münsingen: Rechnung wird nicht öffentlich
An der letzten Parlamentssitzung informierte Gemeindepräsident Beat Moser (Grüne) bereits über das Defizit des Bernisch Kantonalen Schwingfests (BKSF) vom letzten Sommer. Damit beantwortete er erste Fragen einer Interpellation von Parlamentarier Henri Bernhard (SVP). An der gestrigen Parlamentssitzung gab es die offizielle Antwort. Darin ging es auch um die Offenlegung der Rechnung.
45 000 Franken beträgt das Defizit des Schwingfests. Bei drei Zulieferfirmen waren im Juni noch Beträge über total 85 000 Franken offen, 40 000 Franken erwartete das BKSF selber (BERN-OST berichtete). Damals nannte Moser als Hauptgrund für das Defizit, dass weniger Besucher*innen ans Schwingfest kamen als erwartet. Dies habe sich negativ auf die Einnahmen bei den Eintritten und besonders der Festwirtschaft ausgewirkt. In der Antwort auf Bernhards Interpellation nennt Moser als negativen Bilanzpunkt auch "Planungsfehler im Bereich Auftragsvergabe, Vereinbarungen / Spielregeln mit Zulieferanten, Kostenüberwachung".
"Verein hat keine Pflicht, Öffentlichkeit zu informieren"
Bernhard wollte vom Gemeinderat auch wissen, "wann der Öffentlichkeit über die Schlussrechnung Kenntnis gegeben" werde. Mehr als die Zahlen vom Juni wird es aber nicht geben. Denn bei der BKSF-Rechnung handle es sich um eine Vereinsrechnung, welche nicht der Öffentlichkeit unterliege. "Von daher hat der Verein keine Pflicht, die Öffentlichkeit über die Abrechnung zu informieren", so Moser. Vier Trägervereine hatten sich für die Durchführung des BKSF zusammengeschlossen. Das Schwingfest schliesse mit einem Defizit ab, hält Moser lediglich erneut fest. "Das OK des Vereins steht mit den Gläubigern in einem konstruktiven Dialog, Verzichtsvereinbarungen auszuhandeln". Niemand müsse auf mehr als 15 Prozent seiner Rechnung verzichten, verkündete Moser zudem an der Sitzung.
Moser erinnerte daran, dass Ausgaben bis 250 000 Franken gemäss Gemeindeordnung in der Kompetenz des Gemeinderates lägen, was es zu respektieren gelte. Bernhard hatte nach nachträglichen finanziellen Verpflichtungen zu Lasten des Gemeindebudgets gefragt. Die Kontrolle von Geschäftsabläufen obliege nicht Bernhard als Parlamentarier, sondern anderen Instanzen.
"Antworten haben neue Fragen aufgeworfen"
Bernhard gab sich nicht zufrieden mit den Antworten. Sie hätten neue Fragen aufgeworfen, sagte er an der Parlamentssitzung. Er hat bereits eine zweite Interpellation zum Thema eingereicht. Darin geht es um die Rechtsgrundlage für die Entschädigung der Helfer*innen. Der Gemeinderat hatte im Februar mittels Nachkredit mit 50 000 Franken das Schwingfest unterstützt. Das Geld ging als Dank an die Vereine, welchen man in Aussicht gestellt hatte, sie bei einem allfälligen Festgewinn zu beteiligen.
Erstellt:
09.09.2020
Geändert: 09.09.2020
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