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Sternenmatt Worb: Beschwerde eingereicht

Das Komitee «Heit Sorg zu Worb», das sich gegen die geplante Überbauung Sternenmatt stark macht, hat Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Das Komitee wirft dem Gemeinderat vor, die Bevölkerung in der Abstimmungsbotschaft in die Irre zu führen.  

Die umstrittene Visualisierung der geplanten Überbauung Sternenmatt in Worb. (Visualisierung: Kast Kaeppeli Architekten)

Das Komitee «Heit Sorg zu Worb» ist an das Regierungsstatthalteramt gelangt. Es rügt, die Gemeinde führe die Stimmbürger:innen mit falschen Tatsachen in den Abstimmungsunterlagen in die Irre. Unter anderem geht es um die Visualisierung der geplanten Überbauung Sternenmatt.

 

In ihrer Stimmrechtsbeschwerde moniert das Gegnerkomitee, die Gemeinde habe in der Abstimmungsbotschaft vom 5. Februar «das Gebot der Zurückhaltung und des Unterlassens von Propaganda im Abstimmungskampf» verletzt: Sie suggeriere «mit Marketinggrafiken der Firma Halter AG», dass über ein ansprechendes Bauprojekt abgestimmt werde.

 

«Verhindert die freie Meinungsbildung»

Dies treffe aber nicht zu, schreiben sie: «Abgestimmt wird nur gerade über den Zonenplan und die Änderung des Baureglements.» Die Pläne des Investors Halter AG zeigten zwar, wie das Bauprojekt dereinst aussehen könnte, diese seien jedoch rechtlich nicht verbindlich. Fazit des Komitees: «Damit argumentiert die Gemeinde unsachlich und mit falschen Tatsachen und verhindert so eine freie Meinungsbildung der Bürger:innen und damit eine faire Abstimmung.»

 

Das Komitee verlangt deshalb vom Regierungstatthalteramt, die Abstimmungsbotschaft vom 5. Februar und das Ergebnis der Gemeindeabstimmung vom 3. März – das bis dahin noch offen ist – aufzuheben. Und als vorsorgliche Massnahme verlangt das Komitee, die Worber Gemeindeabstimmung vom 3. März abzusetzen und zu verschieben.

 

Falsch und reisserisch

Der zuständige Gemeinderat Bruno Wermuth (GLP) zeigte sich gegenüber der «Berner Zeitung BZ» «sehr erstaunt»: Es sei normal, dass das Positive hervorgehoben werde, wenn ein Parlament einstimmig hinter einer Umzonung stehe.

 

Er wirft im Gegenteil dem Komitee vor, seinerseits falsche und reisserische Angaben zu machen: «So handelt es sich beispielsweise nicht um eine Grossüberbauung.» Laut Wermuth soll die Überbauung ungefähr so aussehen, wie sie auf der Visualisierung gezeigt werde.

 

Wird die Abstimmung verschoben?

Die zuständige Regierungsstatthalterin Ladina Kirchen hat die Beschwerde heute erhalten, wie sie auf Anfrage bestätigt. «Mit der Beschwerde wird beantragt, dass durch unser Amt im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme angeordnet wird, dass die Abstimmung vom 3. März 2023 abgesetzt und verschoben wird», fasst sie zusammen.

 

Tatsächlich sei prinzipiell nicht ausgeschlossen, eine Abstimmung vorgängig auf Anordnung der Beschwerdeinstanz hin abzusetzen oder zu verschieben.

 

Gemeinde Worb kann Stellung nehmen

Zuerst erhält aber jetzt die Einwohnergemeinde Worb Gelegenheit, Stellung zu nehmen. «Im Anschluss danach wird unser Entscheid betreffend die beantragte Absetzung/Verschiebung ergehen», schreibt die Regierungsstatthalterin. «Dies wird noch vor dem 3. März 2024 erfolgen müssen.»


Autor:in
pd / Res Reinhard, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 16.02.2024
Geändert: 16.02.2024
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