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Stromabgabe Münsingen: Es kommt zur Abstimmung

Anfang Oktober übergab das Komitee, welches sich für eine maximale Stromabgabe von 1.5 Rappen einsetzte, die dafür gesammelten Unterschriften der Gemeinde. Nun bestätigt die Gemeinde das Zustandekommen des Volksvorschlags.

Der Volksvorschlag kam zustande: David Fankhauser (SVP), Thomas Krebs (Gemeindeschreiber), Susanne Bähler (SVP), Cornelia Tschanz (FDP) und Henri Bernhard (SVP) bei der Übergabe der Unterschriften Anfang Oktober. (Bilder: Archiv BERN-OST)

734 gültige Unterschriften gingen bei der Gemeinde Münsingen ein, wie es in einem Schreiben der Gemeinde an Komittee-Vertreterin und SVP-Parlamentarierin Susanne Bähler heisst. Damit kommt der Volksvorschlag zur Abstimmung. Vorgesehen dafür ist der 12. März 2023, sofern an diesem Tag auch eine kantonale oder eidgenössische Abstimmung erfolgt, wie es in dem Schreiben heisst. Ansonsten verschiebt sich der Termin auf den 18. Juni 2023.

 

Parlament wollte 1.7 Rappen

Das Münsinger Parlament beschloss im September eine Vereinheitlichung der Konzessionsabgabe über das ganze Gemeindegebiet (BERN-OST berichtete). Gemäss der neuen Regelung bezahlen Tägertschi, Trimstein und das Psychiatriezetrum Münsingen (PZM) neu nicht mehr 1.5, sondern 1.7 Rappen Konzessionsabgabe pro Kilowattstunde und damit gleichviel, wie es für den Ortsteil Münsingen bereits gilt. Zudem könnte die Abgabe gemäss Reglement auf bis zu drei Rappen pro Kilowattstunde angehoben werden. Den Betrag setzt der Gemeinderat fest.

 

Das Komitee "Maximale Belastung von 1,5 Rp. Konzessionsabgabe pro Kilowattstunde Strom, statt 1,7 Rp. bis 3 Rp. pro Kilowattstunde" verlangt nun in einem Volksvorschlag, dass die Abgabe auf 1.5 Rappen für die ganze Gemeinde festgesetzt wird. Zudem soll das Parlament über eine allfällige Erhöhung abstimmen und der Beschluss dem Referendum unterliegen.


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pd/ib, info@bern-ost.ch
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Erstellt: 05.11.2022
Geändert: 05.11.2022
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