- Region
Überbauung Bühlmatte Grosshöchstetten: Kirche darf ihre Parzelle nicht verkaufen
Die Kirchgemeinde Grosshöchstetten verkauft ihre Parzelle auf der Bühlmatte nicht. Die Kirchgemeindeversammlung vom Montag sprach sich deutlich für ein fünfjähriges Verkaufsverbot aus. Das reicht aber noch nicht allen.
Auf der Bühlmatte im Zentrum Grosshöchstettens plant die Immobilienfirma Halter AG eine Überbauung. Dafür wollte der Kirchgemeinderat die der Kirchgemeinde gehörende benachbarte Parzelle an die Halter AG verkaufen. Das Grundstück sollte aber "weitestgehend unbebaut und öffentlich zugänglich bleiben", wie es in der Abstimmungsbotschaft heisst. Gegen den Verkauf formierte sich die Interessengemeinschaft (IG) "Bewahrung Bühlmatte, Parzelle 12". Die Gegner:innen befürchteten, dass die jetzt grüne Wiese entgegen den Versprechen zugebaut wird (BERN-OST berichtete).
Deutliches Ja zum Verkaufsverbot
119 Stimmberechtigte nahmen an der Versammlung der Kirchgemeinde Grosshöchstetten teil. Auf der Traktandenliste standen einerseits ein Antrag, das in Frage stehende Grundstück mit einem fünfjährigen Verkaufsverbot zu belegen, andererseits der Verkauf der Parzelle, sollte der Antrag abgelehnt werden. So weit kam es nicht: Das Verkaufsverbot wurde mit 96 zu 11 Stimmen klar angenommen.
"Das ist der Wille des Stimmvolks, den wir als Rat akzeptieren und nach dem wir entsprechend handeln", sagt Kirchgemeinderatspräsidentin Sonja Ryser. Gemäss der Abstimmungsbotschaft geht der Kirchgemeinderat davon aus, dass das Grundstück bei Nichtverkauf an Wert verliert und ein künftiger Verkauf unwahrscheinlich ist. Es werde entweder ausgezont oder bleibe in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) mit der anderen Parzelle, die die Halter AG überbauen will. "Beide Optionen sind für potenzielle Käufer:innen unattraktiv", so der Kirchgemeinderat.
Rolf Bühler, Vertreter der IG "Bewahrung Bühlmatte, Parzelle 12" ist zufrieden mit dem Ausgang der Abstimmung. "Aus Sicht der IG fühlen wir uns bestätigt. Es freut uns naturgemäss, dass die Abstimmenden interessiert sind am Gemeindewohl und daran, dass man nicht die letzte grüne Matte im Dorf zubetoniert, sondern sie bewahrt."
Auch noch ein Bauverbot?
Das Verkaufsverbot kann allerdings von der Kirchgemeinde in Zukunft wieder aufgehoben und das Grundstück verkauft werden. Darum stellte Bühler als Privatperson an der Kirchgemeindeversammlung zwei Anträge. Mit dem einen will er bewirken, dass die Parzelle für fünf Jahre mit einem Bauverbot belegt und mit einem Grundbucheintrag von zwei anstossenden Grundeigentümern versehen wird. "So könnte die Kirchgemeinde nicht alleine über den Verkauf bestimmen", sagt Bühler. Einige Mitglieder der IG wohnen laut Grundbuch in – teilweise unmittelbarer – Nachbarschaft zum Grundstück der Kirchgemeinde.
Sein zweiter Antrag würde zum Zuge kommen, falls die Parzelle doch verkauft werden sollte. Dann soll der Verkaufsvertrag in eine öffentliche Mitwirkung gehen und am Schluss der Kirchgemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Beide Anträge wurden von der Versammlung für erheblich erklärt. Aus Zeitgründen werden sie gemäss Ryser voraussichtlich an der übernächsten Kirchgemeindeversammlung im November behandelt.
Kritik am Kirchgemeinderat
Bühler kommentierte an der Versammlung auch die Arbeit des Kirchgemeinderates in Sachen Verkauf der Parzelle. "Ich habe klare, kritische Worte an den Rat gerichtet. Das wurde nicht goutiert", sagt er. Im ganzen Verfahren sei der Kirchgemeinderat latent hilflos gewesen, unbeholfen und unprofessionell im Verhandeln über den Verkauf. Im Protokoll der Versammlung wird seine Kritik folgendermassen wiedergegeben: "Das Geschäft ist nebulös, nicht greifbar, der Preis unanständig. Der Kirchgemeinderat handelt unbeholfen, naiv, unprofessionell."
"Ich kann die Kritik nicht unterstützen", sagt Ryser. Einige von Bühlers Worten seien ihres Erachtens nicht angebracht gewesen, die Art und Weise störte sie. "Alle Ratsmitglieder sind Freiwillige. Sie investieren viel Zeit und sind mit Herzblut dabei." Kritik anbringen dürften alle, dafür seien sie offen. "Es wäre aber schön, wenn sie mit anständigem Unterton rübergebracht würde", sagt Ryser. Sie habe erwähnt, dass Ende Jahr die Legislaturperiode ende, alle Ratsmitglieder wiedergewählt werden müssten, und man sich gerne zur Wahl stellen dürfe.
Gemeindepräsidentin: "Wir wollen eine gute Bebauung"
Zum Entscheid über den Verkauf an sich habe sich die Einwohnergemeinde nicht zu äussern, sagt Gemeindepräsidentin Christine Hofer (EVP). Die Gemeinde habe immer gesagt, sie würde die ZPP gerne als Ganzes anschauen, also inklusive der Parzelle der Kirchgemeinde. Ob nun mit oder ohne diese: "Uns ist es wichtig, dass es auf der ZPP eine gute Bebauung gibt, die der Bevölkerung dient und ins Ortsbild passt."
Erstellt:
19.05.2022
Geändert: 19.05.2022
Klicks heute:
Klicks total:
Bei BERN-OST gibt es weder Bezahlschranken noch Login-Pflicht - vor allem wegen der Trägerschaft durch die Genossenschaft EvK. Falls Sie uns gerne mit einem kleinen Betrag unterstützen möchten, haben Sie die Möglichkeit, dies hier zu tun.