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Grosshöchstetten: Nächster Anlauf für die Bühlmatte
Die geplante Überbauung Bühlmatte geht in die nächste Runde. Seit vier Jahren liegen die Pläne zum Bau von drei Häusern vor. Jetzt legt die Gemeinde Grosshöchstetten die überarbeiteten Planungsunterlagen nochmals öffentlich auf.
Die Gemeinde Grosshöchstetten bringt die Überbauungsordnung Bühlmatte erneut zur öffentlichen Auflage. Grund dafür sind verschiedene Ergänzungungen in den Dokumenten, welche jetzt in vollständiger Fassung eingesehen werden können. Die Planauflage dauert bis Anfang Mai.
Drei neue Häuser geplant
Geplant sind drei neue Mehrfamilienhäuser, wobei zwei auf dem bestehenden Parkplatz gebaut werden, das dritte auf der Wiese. Jedes der Gebäude soll maximal drei Stockwerke hoch sein. Zwischen den Häusern entstehen Freiräume mit viel Grün, die gemeinschaftlich genutzt werden können. Die bereits bestehende Küferwerkstatt soll umgenutzt und umgebaut werden.
Gemeinde und Halter AG
Das Projekt orientiert sich am Siegerentwurf eines Studienauftrags und wird von der Halter AG realisiert. Diese hatte vor Jahren mit der Gemeinde Grosshöchstetten eine Planungsvereinbarung abgeschlossen.
Kleiner als geplant
Ursprünglich hätte auch ein Teil der Parzelle der Kirche in die Planung integriert werden sollen. Dagegen hatte sich die IG «Bewahrung Bühlmatte, Parzelle 12» erfolgreich gewehrt. Vor drei Jahren lehnte die Kirchgemeindeversammlung den Verkauf der Parzelle an die Halter AG deutlich (96:11 Stimmen) ab. Das Bauprojekt um die drei geplanten Häuser durchlief mehrere Stadien, nun soll der nächste Schritt folgen.
Alle Unterlagen einsehbar
Die Überbauungsordnung legt fest, wie im Gebiet Bühlmatte gebaut werden darf und schafft die rechtlichen Grundlagen für eine verdichtete Wohnsiedlung. Durch die erneute öffentliche Auflage soll sichergestellt werden, dass der Prozess transparent bleibt und alle relevanten Unterlagen vollständig einsehbar sind.
Zur Einsicht liegen auf:
- Überbauungsvorschriften inkl. Anhang «Richtprojekt»
- Überbauungsplan
- Baureglementsänderung ZPP B Bühlmatte
- Erläuterungsbericht
- Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung
- Grünkonzept
- Schlussbericht zum Studienauftrag
- Bericht zur Weiterbearbeitung des Richtprojekts
Die Unterlagen können bis zum 9. Mai – in der Gemeindeverwaltung Grosshöchstetten sowie online eingesehen werden.
Einsprachen weiterhin möglich
Innerhalb der Auflagefrist können schriftlich und begründet Einsprachen oder Rechtsverwahrungen eingereicht werden. Bereits im Rahmen der ersten Planauflage (6. Februar bis 10. März 2025) eingereichte Einsprachen behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut eingereicht werden.
Mit der erneuten Auflage tritt das Projekt in eine entscheidende Phase. Die Gemeinde geht davon aus, dass auf Basis der erweiterten Dokumentation eine vertiefte Auseinandersetzung möglich wird und das Verfahren dadurch an rechtlicher Klarheit gewinnt.
[i] Hier gehts zur öffentlichen Auflage der Gemeinde
Erstellt:
10.04.2025
Geändert: 10.04.2025
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