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Worb - Wattenwiler fordert Trinkwasseranschluss für Wattenwil

Der ländliche Worber Aussenbezirk Wattenwil/Bangerten soll an das öffentliche Wasserversorgungsnetz angeschlossen werden. Das fordert der in Wattenwil wohnhafte SVP-Gemeindeparlamentarier Hans Ulrich Born mit einer Motion.

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Ex-Parlamentspräsident Hans Ulrich Born argumentiert, gemäss dem bernischen Wasserversorgungsgesetz bestehe auch für Siedlungsgebiete ausserhalb der Bauzonen eine Erschliessungspflicht. Nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wattenwil/Bangerten verfügten während längeren Trockenperioden oder Bodenfrost über genügend Trinkwasser.

Born schreibt in seinem Vorstoss weiter, Umnutzungen von bestehenden Liegenschaften und Neubauten seien wegen der fehlenden öffentlichen Wasserversorgung nicht möglich: „Jegliche Entwicklungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt beziehungsweise praktisch verunmöglicht.“ Zudem sei ein ausreichender Löschschutz nicht gewährleistet.

„Durch den fehlenden Anschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Wattenwil/Bangerten gegenüber der übrigen Bevölkerung der Gemeinde Worb stark benachteiligt“, schreibt Born weiter.

Die Motion, die vom Parlament in den nächsten Monaten behandelt wird, hatte bereits zwei parlamentarische Vorspiele: Am 2. Mai hatte sich Born mit einer Einfachen Anfrage erkundigt, warum Wattenwil/Bangerten nicht an die Wasserversorgung angeschlossen sei.

Gemeindepräsident Peter Bernasconi (SP) hatte spontan auf die historische Entwicklung, die privaten Wasserversorgungen, die grossen Kosten für den Bau einer Wasserleitung von Worb nach Wattenwil sowie den teuren Einkauf der Betroffenen verwiesen.

Bernasconi hatte zudem gesagt, selbstverständlich wäre es nicht möglich, neben der öffentlichen Leitung weiterhin die privaten Leitungen zu nutzen: „Diese müssten dann stillgelegt werden.“

Am 29. Mai replizierte Born im Parlament, diese Aussage sei falsch gewesen. Born zitierte das Wasserversorgungsgesetz: „Keine Bezugspflicht besteht bei Gebäuden, die im Zeitpunkt der Erschliessung bereits aus andern Anlagen mit Trinkwasser versorgt werden.“

www.worb.ch

Autor:in
Martin Christen, martinchristen@gmx.ch
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Erstellt: 31.05.2006
Geändert: 31.05.2006
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